Willkommen bei strasser-buchhaltung
Sie möchten sich und Ihrem Unternehmen eine zeit- und kostenaufwendige Buchführung ersparen? Sie haben nicht die notwendigen Kenntnisse eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen? Dann haben wir eine Lösung für Sie.
strasser-buchhaltung hat sich seit nun mehr als 15 Jahren auf die Buchung laufender Geschäftsvorfälle* und laufende Lohnabrechnung* für kleine und mittelständische Unternehmen spezialisiert. Dabei steht für uns die individuelle Kundenbetreuung im Vordergrund. Dies bedeutet für Sie klar verständliche Auskünfte, faire Preisgestaltung und begleitende Buchführung statt kommentarloser Auswertung.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erstellen unverbindlich ein persönliches Angebot.
Ihr Michael Straßer, Geschäftsführer strasser-buchhaltung.
Allgemeine Hinweise*
Gemäß Steuerberatungsgesetz ist es Buchführungsbüros nach § 6 erlaubt Buchführungen und Lohnabrechnungen zu erstellen. Jedoch dürfen Jahresabschlüsse und allgemeine Steuer- und Rechtsberatungen und ähnliche Aufgaben nur von Steuerberatern und ähnlichen Berufen angefertigt werden.
