strasser-buchhaltung. 
Der starke Partner für Ihre Buchhaltung


Unsere Leistungen. Ihre Vorteile.

Wir übernehmen für Sie das Erstellen von Lohnabrechnungen* sowie die Buchung laufender Geschäftsvorfälle* und unterstützen Sie bei folgenden Aufgaben:

Lohnbuchhaltung*

  • Erstellung von Lohnabrechnungen*
  • Eigenständiger Versand der Lohnabrechnung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Vollständige Überwachung aller Löhne und Gehälter
  • Erstellung von Lohnfortzahlungen
  • Kontaktmanagement mit den Krankenkassen

Finanzbuchhaltung*

  • Sortieren und Abheften von Belegen
  • Buchen lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung*
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Weitere kfm. Dienstleistungen auf Anfrage

Für individuelle Anforderungen finden wir gemeinsam passende Lösungen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir erstellen Ihnen ein persönliches und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.













Partnerschaft seit 10 Jahren / Steuerberaterin Christa Schaudeck / strasser-buchhaltung




Allgemeine Hinweise*

Gemäß Steuerberatungsgesetz ist es Buchführungsbüros nach § 6 erlaubt  Buchführungen* und Lohnabrechnungen* zu erstellen. Jedoch dürfen Jahresabschlüsse und allgemeine Steuer- und Rechtsberatungen und  ähnliche Aufgaben nur von Steuerberatern und ähnlichen Berufen angefertigt werden.